Da jetzt bekannt wurde, daß das Veröffentlichen von Fotos aus dem Tierpark
Hagenbeck in Hamburg auch auf privaten Seiten ohne ausdrückliche Genehmigung strikt untersagt ist, haben
sich die Mitglieder des DigicamClubs daran gesetzt, eine Liste aller Zoos
anzulegen, in der der "Fotografier-Status" dieser Zoos angezeigt wird: Darf
ich da fotografieren? Wenn ja, darf ich Bilder auf meiner Homepage oder
in einer Forengalerie veröffentlichen? Diese Liste soll kontinuierlich weiter
ausgebaut werden.
Bisher befinden sich bereits
Zoo´s/Tierparks in unserer Zooliste.
Teilweise sind die Einträge mit Markierungen versehen:
bedeutet erschwerte Fotografierbedingungen ( verboten bzw genehmigungspflichtig
),
bedeuten Zusatzbedingungen, die
nicht so ins Gewicht fallen, aber trotzdem beachtet werden sollten.
Noch eine allgemeine Bemerkung: Es sollte selbstverständlich sein,
daß die Persönlichkeitsrechte der evtl mit abgebildeten Menschen
gewahrt bleiben müssen und dass 2. wenn möglich auf den Einsatz
von Blitzlicht beim Fotografieren verzichtet werden sollte - den Tieren
zuliebe.
Falls Du Informationen über einen Zoo hast, der noch in der Liste fehlt, kannst Du uns mit
diesem Formular die entsprechenden Informationen zusenden.
Postleitzahlenbereich:
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Generell dürfen Sie bei Hagenbeck für Ihre privaten, nicht-kommerziellen
Zwecke ohne Genehmigung fotografieren.
Das Veröffentlichen der Bilder ist jedoch genehmigungspflichtig.
Der Ablauf für eine Internetveröffentlichung ist wie folgt: Sie schreiben
uns eine E-Mail mit der Bitte um Genehmigung und legen uns die Daten in
kleiner Auflösung zur Ansicht bei, oder aber Sie stellen die Daten auf einer
gesicherten Seite im Internet zur Ansicht ein. Zudem schicken Sie uns bitte
den Link der Seite, auf der Sie die Daten später einstellen möchten. Wir
prüfen dann die Inhalte und erteilen Ihnen gegebenenfalls eine Freigabe.
Die einzige Vorgabe für das Einstellen ist, dass Sie keinen kommerziellen
Gedanken verfolgen und das die Bilder mit 72 dpi eingestellt werden, damit
Sie für den Druck unbrauchbar sind.
Dazu generell bekamen wir noch eine E-Mail von einem Biologen mit folgendem Inhalt:
Hallo zusammen,
hier liegen erhebliche Missverständnisse, bzw. Unkenntnis bei den Zoobetreibern vor.
Also rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen "kommerziell" und "nichtkommerziell": Veröffentlichung ist immer Veröffentlichung. Daher wird ein Zoo im Härtefall vor Gericht wohl nicht durchkommen, sobald das Fotografieren und das teilweise Veröffentlichen von Fotos im Tierpark erlaubt ist. Er könnte höchstens ein zukünftiges Fotografierverbot im Parkgelände erwirken, aber kein Veröffentlichkeitsverbot von bisherigen Bildern. Außerdem wird beim Fotografieren eines Tieres kein Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Zoo könnte nach dem Hausrecht nur Ansprüche geltend machen, wenn die Zooanlage von innerhalb eindeutig wiedererkennbar ist. Und dann ist es auch noch strittig, ob ein Zoo vielleicht nicht doch öffentlichen Charakter hat.
Die Nahaufnahme eines Tieres und deren Veröffentlichung lässt sich nicht verbieten, auch wenn die Zoos das gerne hätten. Sie müssten dann das Fotografieren generell verbieten und das wäre auch nur gültig, wenn das Foto zeitlich nach dem ausgesprochenen Verbot geschossen worden wäre. Was soll also der ganze Wirrwarr und Blödsinn? Warum kommen den die Besucher in den Zoo? Sie wollen doch fotografieren. Ich schlage den Zoos eine Einheitsregelung vor: Fotografieren und Veröffentlichen generell erlauben, Nennung des Tierparks oder Spende erwünschen, das wäre eine super Werbung für die Zoos. Oder das Fotografieren gegen eine zusätzliche Gebühr erlauben.
Eine Einschränkung im Hinblick auf die technische Fotoausrüstung wäre rechtlich durchsetzbar, für Fotografen jedoch eher unakzeptabel. Dann ist noch zu bemerken, dass es ein allgemeiner Irrtum ist, dass das Blitzen den Augen der Tiere schadet, dafür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Höchstens: Die sensibelsten Netzhäute in der gesamten \"Tierwelt\" haben Menschen, Falken und Katzen und den ersteren macht das Blitzen ja wohl nichts aus. Ein Elektronenblitz kommt übrigens nicht annähernd an die Energie des Sonnenlichts heran. Der einzige Faktor wäre der Störfaktor, aber Zootiere sind ja Störungen sowieso gewöhnt und die meisten von ihnen sind sogar froh, wenn sie Unterhaltung haben.
T.M. (Biologe)
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